Infos und Tipps rund um das Thema Sicherheit
Die Rettungsgasse
"Jedem Verkehrsteilnehmer sollte inzwischen klar sein, dass einem Einsatzfahrzeug, das Blaulicht und Signalhorn eingeschaltet hat, sofort freie Bahn zu schaffen ist. So besagt es der § 38 der Straßenverkehrsordnung. Einer deutlich geringeren Popularität aber erfreut sich leider der Absatz 2 des § 11. Dieser besagt nämlich, dass, wenn sich der Verkehr auf Autobahnen und “Außerortsstraßen” staut, Fahrzeuge eine freie Gasse für die Durchfahrt von “Polizei- und Hilfsfahrzeugen” zu bilden haben, und zwar..." weiter lesen
Quelle: Kittelträger
Bildquelle: ASFINAG
Flyer: Grundregeln Rettungsgasse (ca.3MB)
Herausgeber: LFV Bayern e.V.
Was tun am Unfallort?
Sichern und Warnen, Retten, Erste Hilfe, Unfallort bestimmen, Unfall melden, Rettungsgasse freihalten - die richtige Verhaltensweise bei einem Verkehrsunfall.
Flyer: Was tun am Unfallort (ca.1MB)
Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Notruf 112
Mit der Inbetriebnahme der Integrierten Leitstelle Donau Iller werden mit der Notrufnummer 112 bei einem Brand oder einem medizinischen Notfall schnell und gezielt Einsatzkräfte alarmiert.
Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Alles schläft, einer wacht
Die richtige Vorsorge gegen Haus- und Wohnungsbrand: Was Sie wissen müssen über Rauchwarnmelder und wie Sie sich schützen können, wenn ein Feuer ausbricht.
Flyer: Rauchwarnmelder retten Leben (ca.4MB)
Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium des Innern